Für viele Sportvereine und daneben stehende Fördervereine in Baden-Württemberg sind Tombolas und Lotterien eine hilfreiche Einnahmequelle. Das Finanzamt möchte darüber informieren, wie und wann Tombolas seit dem 01.07.2021 anzumelden sind: Jede Form des öffentlichen Glücksspiels in Baden-Württemberg ist genehmigungspflichtig. Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Ob Sie die Veranstaltung gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe anzeigen müssen, hängt davon ab, ob Ihre Veranstaltung unter die sogenannte „Allgemeine Erlaubnis“ fällt.
In diesem Informationsschreiben finden Sie alle notwendigen Informationen.
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