Schule, KiTa und Verein
Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein gibt es schon über 20 Jahre. Jährlich werden crica 1300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinaus gehende Maßnahmen, welche in den Ausschreibungsrichtlinien geregelte, verschiedene Kriterien erfüllen müssen.
Schülerinnen und Schüler können vielseitige Bewegungserfahrungen machen und ihre sportlichen Talente entdecken und weiterentwickeln. Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern, zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren und den Weg in den Vereinssport zu ebnen.
Der Antragsschluss für das betreffende Schuljahr ist immer der 1. Mai. Die finanzielle Förderung betreffend werden die antragstellenden Vereine über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert. Für bewilligte Maßnahmen erhalten die Vereine einen Kurzbericht/Abrechnungsformular zum Nachweis der Maßnahme. Seit vielen Jahren können bedauerlicherweise nicht alle antragstellenden Vereine Zuschüsse erhalten, da die Fördermittel begrenzt sind.
Alle Kooperationsmaßnahmen, die im Rahmen des Förderprogramms Kooperation Schule-Verein ordnungsgemäß beim Badischen Sportbund Nord beantragt werden – ob pünktlich oder verspätet eingereicht, ob bezuschusst oder nicht bezuschusst – gelten als schulische Veranstaltung und sind über die Schule versichert.
Kooperationsmaßnahmen, welche im Rahmen des Förderprogramms Kooperation Schule-Verein in besonderer Weise als innovativ und integrativ einzustufen bzw. in ihrer Art und Umfang außergewöhnlich sind, können mit einer Sonderfinanzierung bedacht werden. Die Ausschreibung und das Antragsformular ist auf der Homepage Badischer-Sportbund.de unter Handlungsfelder (Schule und Verein) zu finden